Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
SENTALIS – Zentrum für psychologische Beratung und Coaching
Stand: Juni 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Raumnutzungsvereinbarungen über die Nutzung von Räumen und Leistungen des SENTALIS – Zentrums für psychologische Beratung und Coaching, Inhaberin Antje Ziller, Maximilianstraße 38, 80539 München (nachfolgend „SENTALIS“).
1.2 Die AGB gelten für selbstständig tätige Fachpersonen, die die Räumlichkeiten im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nutzen.
1.3 Abweichende Bedingungen des Nutzers finden keine Anwendung, es sei denn, SENTALIS stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Mietgegenstand und Leistungen
2.1 SENTALIS stellt vollständig ausgestattete Beratungs- und Gruppenräume zur beruflichen Nutzung zur Verfügung.
2.2 Die Raumnutzung umfasst die jeweils gebuchte Raumkategorie einschließlich der in der jeweiligen Tarifbeschreibung genannten Leistungen.
2.3 Hierzu können insbesondere die Nutzung von Mobiliar, Internetzugang, Gemeinschaftsflächen, Getränken sowie weiterer Infrastrukturleistungen gehören.
2.4 Ein Anspruch auf bestimmte Räume besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
2.5 Die Nutzung der Räumlichkeiten ist grundsätzlich an sieben Tagen pro Woche im Rahmen der jeweils verfügbaren Buchungszeiten möglich.
3. Buchung und Nutzungsvoraussetzungen
3.1 Die Buchung erfolgt über das Buchungssystem anny.co.
3.2 Für die technische Nutzung des Buchungssystems gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Anbieters.
3.3 Buchungsberechtigt sind Personen, die die Räume im Rahmen einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit nutzen und die für ihre Tätigkeit erforderlichen rechtlichen, fachlichen und gegebenenfalls berufsrechtlichen Voraussetzungen eigenverantwortlich erfüllen.
3.4 SENTALIS prüft die fachliche oder berufsrechtliche Zulässigkeit der jeweiligen Tätigkeit grundsätzlich nicht. Die Verantwortung hierfür liegt ausschließlich beim Nutzer.
3.5 Die Mindestbuchungsdauer beträgt eine Stunde. Darüber hinaus können die jeweils angebotenen Zeitkontingente und Tarifmodelle gebucht werden.
4. Nutzungszweck und Pflichten des Nutzers
4.1 Die Räume dürfen ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt werden.
4.2 Die Nutzung hat unter Beachtung aller einschlägigen gesetzlichen, berufsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Vorschriften zu erfolgen.
4.3 Gruppenveranstaltungen, Workshops, Seminare oder vergleichbare Veranstaltungen sind SENTALIS vorab anzuzeigen.
4.4 Eine Überlassung der Räume an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung von SENTALIS nicht gestattet.
4.5 SENTALIS kann den Nachweis einer angemessenen Berufshaftpflichtversicherung verlangen.
4.6 Der Nutzer verpflichtet sich, die Räume, Einrichtungsgegenstände und technischen Einrichtungen pfleglich zu behandeln.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung oder des Vertragsschlusses vereinbarten Preise und Konditionen.
5.2 Die Zahlung erfolgt über die im Buchungssystem angebotenen Zahlungsmethoden.
5.3 Sofern nicht anders vereinbart, sind Nutzungsentgelte vor Beginn der gebuchten Nutzung fällig.
5.4 Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Vorschriften. SENTALIS ist berechtigt, Mahnkosten und Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen.
6. Stornierung und Umbuchung
6.1 Einzelbuchungen von Beratungsräumen können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei storniert oder umgebucht werden.
6.2 Bei späterer Stornierung oder Nichtinanspruchnahme wird das vollständige Nutzungsentgelt fällig.
6.3 Für Gruppenräume gilt eine kostenfreie Stornierungs- oder Umbuchungsfrist von 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin.
6.4 Nach Ablauf der jeweiligen Fristen wird das vereinbarte Nutzungsentgelt vollständig fällig.
7. Haftung
7.1 Haftung des Nutzers: Der Nutzer haftet für Schäden an den Räumlichkeiten, der Einrichtung und der Ausstattung von SENTALIS, die er schuldhaft verursacht hat. Für Schäden durch Klienten, Teilnehmer oder sonstige von ihm eingeladene Personen haftet der Nutzer, soweit er hierfür nach den gesetzlichen Vorschriften verantwortlich ist.
Die gewöhnliche Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch stellt keinen Schaden dar.
7.2 Schäden und Mängel sind SENTALIS unverzüglich anzuzeigen.
7.3 Die Haftung von SENTALIS richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
7.4 Für die fachlichen Leistungen der Nutzer sowie für deren Einhaltung berufsrechtlicher, datenschutzrechtlicher oder sonstiger gesetzlicher Verpflichtungen übernimmt SENTALIS keine Verantwortung.
7.5 Die Nutzer sind verpflichtet, die Räumlichkeiten, Gemeinschaftsflächen und Einrichtungen von SENTALIS rücksichtsvoll und entsprechend ihrer Zweckbestimmung zu nutzen. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese AGB kann SENTALIS das Nutzungsverhältnis außerordentlich beenden.
8. Datenschutz, Vertraulichkeit und Schweigepflicht
8.1 Der Nutzer ist für die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen und berufsrechtlichen Anforderungen seiner Tätigkeit selbst verantwortlich.
8.2 Verarbeitung personenbezogener Daten: SENTALIS verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Buchungs-, Vertrags- und Verwaltungsprozesse sowie weiterer in der Datenschutzerklärung beschriebener Vorgänge. Die Verarbeitung erfolgt nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
8.3 SENTALIS verarbeitet grundsätzlich keine Gesprächsinhalte, Beratungsdokumentationen oder sonstigen vertraulichen Informationen aus den Tätigkeiten der Nutzer.
8.4 Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.
8.5 Vertraulichkeit: Der Nutzer hat vertrauliche Gespräche und personenbezogene Unterlagen im Rahmen seiner Tätigkeit vor unbefugter Kenntnisnahme durch Dritte zu schützen.
Vertrauliche Unterlagen dürfen in den gemeinsam genutzten Räumlichkeiten nicht unbeaufsichtigt zurückgelassen werden.
9 – Stundenpakete
9.1 Vertragsgegenstand und Stundenkontingent
Stundenpakete berechtigen den Nutzer zur Buchung von Beratungsräumen im Umfang des jeweils vertraglich vereinbarten monatlichen Stundenkontingents. Die Nutzung erfolgt nach Verfügbarkeit der Räumlichkeiten über das von SENTALIS bereitgestellte Buchungssystem.
9.2 Vertragsbeginn und Mindestlaufzeit
Stundenpakete werden mit einer Mindestvertragslaufzeit von drei Monaten abgeschlossen. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem individuell vereinbarten Vertragsbeginn.
9.3 Gültigkeit des Stundenkontingents
Das vereinbarte Stundenkontingent wird für jeden Vertragsmonat neu bereitgestellt. Ein Vertragsmonat beginnt jeweils an dem Kalendertag, der dem vereinbarten Vertragsbeginn entspricht.
Die Stunden müssen innerhalb des jeweiligen Vertragsmonats genutzt werden. Nicht genutzte Stunden verfallen grundsätzlich mit Ablauf dieses Zeitraums. Eine Übertragung auf den folgenden Vertragsmonat ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde oder gesetzliche Ansprüche entgegenstehen.
9.4 Buchung und Stornierung
Die Buchung einzelner Nutzungszeiten erfolgt über das Buchungssystem nach Verfügbarkeit.
Für Buchungen innerhalb eines Stundenpakets gelten die Stornierungsbedingungen gemäß § 6 dieser AGB.
Rechtzeitig und wirksam stornierte Buchungen werden dem Stundenkontingent des laufenden Vertragsmonats wieder gutgeschrieben. Die Gültigkeitsdauer des Kontingents verlängert sich dadurch nicht.
9.5 Vergütung und Abrechnung
Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Stundenpaket.
Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus. Die vereinbarte monatliche Vergütung ist jeweils zu Beginn des Vertragsmonats fällig.
Die Vergütung ist unabhängig davon geschuldet, ob das vereinbarte Stundenkontingent vollständig genutzt wird. Gesetzliche Ansprüche des Nutzers, insbesondere bei nicht vertragsgemäßer Bereitstellung der Räumlichkeiten, bleiben unberührt.
9.6 Vertragsverlängerung und Kündigung
Nach Ablauf der dreimonatigen Mindestvertragslaufzeit verlängert sich die Vereinbarung jeweils automatisch um einen weiteren Monat, sofern sie nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird.
Während der Mindestvertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9.7 Zusätzliche Nutzungsstunden
Über das vereinbarte Stundenkontingent hinausgehende Nutzungszeiten können nach Verfügbarkeit der Räumlichkeiten zusätzlich zum jeweils geltenden Stundentarif gebucht werden.
9.8 Nichtverfügbarkeit und Ausfall von Buchungen
Kann eine bereits bestätigte Buchung aus Gründen, die SENTALIS zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, wird die betroffene Nutzungszeit dem Stundenkontingent wieder gutgeschrieben oder eine zumutbare Ersatznutzung angeboten.
Ist eine Nutzung innerhalb des betreffenden Vertragsmonats aus von SENTALIS zu vertretenden Gründen nicht mehr möglich, bleiben die gesetzlichen Ansprüche des Nutzers, insbesondere auf eine angemessene Erstattung, unberührt.
10 – Feste ganze und halbe Nutzungstage (Zeitverträge)
10.1 Vertragsgegenstand
Bei festen Nutzungstagen vereinbaren SENTALIS und der Nutzer die regelmäßige Nutzung eines bestimmten Beratungsraumes an festgelegten Wochentagen innerhalb vereinbarter Zeitfenster. Die Vereinbarung kann sowohl ganze als auch halbe Nutzungstage umfassen.
Die vereinbarten Nutzungszeiten werden für die Dauer des Vertrages verbindlich für den Nutzer reserviert.
10.2 Mindestvertragslaufzeit
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt sechs Monate, sofern nicht individuell eine abweichende Laufzeit vereinbart wurde. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem vereinbarten Vertragsbeginn.
10.3 Vergütung und Zahlung
Die Vergütung richtet sich nach der individuell getroffenen Vereinbarung und ist monatlich im Voraus zu entrichten.
Die Vergütung ist unabhängig davon geschuldet, ob der Nutzer die vereinbarten Nutzungszeiten tatsächlich wahrnimmt. Gesetzliche Ansprüche bei nicht vertragsgemäßer Bereitstellung der Räumlichkeiten bleiben unberührt.
10.4 Vertragsverlängerung und Kündigung
Nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um einen weiteren Monat, sofern er nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird.
Während der Mindestvertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10.5 Änderungen der Nutzungszeiten
Änderungen der vereinbarten Nutzungstage, Zeitfenster oder Räume bedürfen einer einvernehmlichen Vereinbarung zwischen SENTALIS und dem Nutzer. Ein Anspruch auf einseitige Änderungen besteht nicht.
10.6 Nichtverfügbarkeit
Kann SENTALIS die vereinbarten Nutzungszeiten nicht bereitstellen, kann im gegenseitigen Einvernehmen eine gleichwertige Ersatznutzung vereinbart werden. Gesetzliche Ansprüche des Nutzers bleiben unberührt.
10.7 Nutzung an gesetzlichen Feiertagen
Die vereinbarten Nutzungszeiten stehen dem Nutzer auch an gesetzlichen Feiertagen zur Verfügung. Fällt ein fest vereinbarter ganzer oder halber Nutzungstag auf einen gesetzlichen Feiertag, bleibt die Nutzungsmöglichkeit unverändert bestehen.
Eine Gutschrift, Erstattung oder Verlegung des Nutzungstages allein aufgrund des Feiertags erfolgt nicht. Gesetzliche Ansprüche bei einer nicht vertragsgemäßen Bereitstellung der Räumlichkeiten bleiben unberührt.